Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
liebe Auszubildende,
während der dreijährigen Ausbildung muss von den Auszubildenden ein Betrieblicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden.
Die Möglichkeit der Online-Berichtsführung stellt die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen mithilfe des Online-Portals BLok, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannt ist, zur Verfügung.
Die Nutzung des Portals ist für alle Auszubildenden und Ausbilder kostenfrei.
Über die Form des Ausbildungsnachweises entscheidet der/die Ausbilder/in im Einvernehmen mit der/dem Auszubildenden. Die vereinbarte Form des Ausbildungsnachweises muss im Ausbildungsvertrag verankert werden und bleibt für die gesamte Dauer der Ausbildung bestehen. Sollten Sie sich also bei einem neuen Vertrag für das Online-Berichtsheft entscheiden, so tragen Sie dies im Vertrag einfach ein und beantragen Sie die Zusendung der Nutzungsvereinbarung für BLok bei der BZKR (s. Button Erstanmeldung). Die Nutzungsvereinbarung ist durch die ausbildende Praxis einmalig zu schließen und gilt für alle Auszubildenden.
Für die neuen Auszubildenden führen wir jährlich zu Beginn des Schuljahres ein Einführungsseminar durch. Auch für die ausbildenden Praxen gibt es bei uns Angebote, sich mit dem Programm in einer kleinen Gruppe bekannt zu machen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie bei uns an und informieren Sie sich.
⇒ zur BLok-Webseite
⇒ zum Login auf BLok