Die Teilnahme des Praxisinhabers an einem Einführungsseminar gilt als Voraussetzung für die Zulassung der ZFA zu allen Kursen, die im Rahmen der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte (BBA-Z) von der Kammer angeboten werden.
Aufgrund der geringen Anzahl an Anmeldungen haben sich die BZKen in Rheinland-Pfalz darauf verständigt, die Einführungsseminare alternierend anzubieten.
Das nächste Einführungsseminar wird von uns veranstaltet und findet am 14.05.2025 (Mittwoch) von 15:00 bis 17:00 Uhr als Web-Seminar statt. Anmeldungen können Online über unser Kursbuchungssystem vorgenommen werden.
Das seit vielen Jahren in ganz Rheinland-Pfalz bewährte Weiterbildungskonzept für Zahnmedizinische Fachangestellte ermöglicht Ihnen, liebe ZFA, Ihre fachlichen Qualifikationen in Bausteinkursen Ihrer Wahl Schritt für Schritt zu erweitern. Bei erfolgreichem Abschluss bestimmter Bausteinkurse verbunden mit dem entsprechenden Aufbaukurs besteht sogar die Möglichkeit, sich berufsbegleitend bis hin zur/zum ZMP oder ZMF fortzubilden.
Da unsere Bausteinkurse unterschiedliche in sich abgeschlossene Themenkomplexe umfassen, können sie einzeln gebucht und unabhängig voneinander je nach Interessenschwerpunkten der Teilnehmer besucht werden. Dabei wird ein hoher Wert auf praxisnahe Weiterbildung mit praktischen Übungen am Phantomkopf, gegenseitigen Übungen und Übungen am Patienten gelegt.
Die Bausteinkurse 1 - 6 werden von der BZK Rheinhessen in einem Turnus von zwei Jahren in unterschiedlicher Reihenfolge berufsbegleitend (freitags von ca. 13:00 – 18:00 Uhr und samstags von 08:00 - 17:00 Uhr) angeboten. Nach Ableistung jedes einzelnen Bausteinkurses erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen/-innen ein Zertifikat, das befähigt, qualifizierte Funktionen nach Delegation in allen erlernten Bereichen durchzuführen.
Die Bausteinkurse werden von den rheinland-pfälzischen Bezirkszahnärztekammern gegenseitig anerkannt.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die für Sie passenden Möglichkeiten → KONTAKT
Welche Leistungen darf ein/e fortgebildete/r ZFA im Rahmen der Delegation nach welchem Kurs erbringen?
Die Antwort auf diese Frage finden Sie in dem unten zum Download eingestellten Informationsblatt – „Auf einen Blick“.
Zertifikate
Seit Sommer 2015 stellen wir für die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Bausteinkurse Zertifikate aus. Aus den Zertifikaten geht hervor, zur Verrichtung welcher Aufgaben der jeweilige Lehrgang im Rahmen der Delegation befähigt. Für Absolventen und Absolventinnen von Kursen, die vor Juli 2015 durchgeführt wurden, werden nachträglich keine Zertifikate ausgestellt. Sie können allerdings die nachfolgende Übersicht Ihrem Prüfungszeugnis beilegen.
Baustein 6: Abrechnung
Kursbeginn: 02.02.2024
Baustein 2
Kursbeginn: 05.04.2024
Baustein 3 ausgbucht
Kursbeginn:13.09.2024
Eine Online-Anmeldung ist nicht vorgesehen, da zahlreiche Dokumente mit der Anmeldung eingereicht werden müssen.
Baustein 1: Karies- und Parodontalprophylaxe
Kursbeginn: 25.01.2025
Baustein 4: Zahnarztlabor
Kursbeginn: 22.08.2025
Baustein 5: Praxisorganisation und Verwaltung
Kursbeginn: 26.09.2025
Eine Online-Anmeldung ist nicht vorgesehen, da zahlreiche Dokumente mit der Anmeldung eingereicht werden müssen.
Klicken Sie den entsprechenden Button unten an und informieren Sie sich über die Einzelheiten.
ca. 82 Unterrichtsstunden
800,- €
25.01.2025
→ Anatomie, Histologie, Pathologie und Physiologie des Zahnes und des Zahnhalteapparates
→ Ätiologie und Pathophysiologie der Karies und der Parodontopathien
→ Kariesprophylaxe einschließlich aller theoretischen Grundlagen für die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen sowie Ernährungsberatung und Indices
→ Demonstration: Aufklärungsgespräch, relative Trockenlegung und Fluoridierung
→ Parodontalprophylaxe einschließlich der theoretischen Grundlagen für die PA-Vorbehandlung (z.B. Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
→ Demonstration: Aufklärungsgespräch, Zahnsteinentfernung
→ Mitarbeit bei der systematischen Behandlung von Parodontopathien
→ Demonstration: Befundaufnahme nach Diktat
→ Aufschleifen von PA-Instrumentarium
→ Fissurenversiegelung
Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen evtl. aufgrund der Kurzfristigkeit dieses Bausteins keine Bildungsfreistellung gewährt wird. Desweiteren ist der Unterricht auch in der Fastnachtszeit verpflichtend.
ca. 40 Unterrichtsstunden
400,- €
voraussichtl. 2026
→ Material- und Werkstoffkunde einschließlich Verarbeitung
→ Abformung für Situationsmodelle
→ Herstellung von Modellen
→ Fertigstellung provisorischer Kronen und Brücken
→ Pflege des Ersatzes einschließlich Reinigung
→ Patientenberatung zum Zahnersatz
→ Allgemeine Aufklärung und Umgang mit Zahnersatz
→ Hygiene, Sterilisation/Desinfektion, Instrumentenpflege und -planung
Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.
ca. 38 Unterrichtsstunden
400,- €
13.09.2024
→ Anatomie des Zahnes
→ Kleine Werkstoffkunde der Zahnerhaltung
→ Politur
→ Kofferdam
→ Röntgen
Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.
ca. 30 Unterrichtsstunden
300,- €
22.08.2025
→ Zahnersatzarten und Materialien
→ Werkstoffkunde - Prothetik
→ Herstellung von Modellen
→ Individuelle Abformlöffel
→ Bißregistrierhilfen
→ Herstellen von Aufbißbehelfen und Verbandsplatten
→ Notfallmäßige Wiederherstellung von Zahnersatz
Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.
ca. 60 Unterrichtsstunden
600,- €
26.09.2025
→ Praxisorganisation und -management / Allgemeine Verwaltung
→ Material- und Geräteverwaltung
→ Interner und externer Informationsaustausch
→ Qualitätsmanagement
→ Patientenbezogene Verwaltung
→ Rechts- und Wirtschaftskunde
→ Schweigepflicht
→ Datenschutz und Dokumentation in allen Bereichen
→ Personalverwaltung
→ Finanzverwaltung
werden mit dem Unterrichtplan bekannt gegeben
ca. 60 Unterrichtsstunden
600,- €
voraussichtl. 2026
→ BEMA
→ GOZ
Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.
ca. ca. 8-10 Wochenenden
1200,- €
voraussichtl. Januar 2026
→ Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten
→ Erfolgreiche Teinahme an den Bausteinenkursen 1, 2 und 3. Die Nachweise sind vor Kursbeginn einzureichen. Eine Anmeldung zum ZMP-Kurs wird erst dann verbindlich, wenn alle erforderlichen Bausteinkurse erfolgreich absolviert wurden. Beim Nichtbestehen einer der benötigten Prüfungen kommt die Anmeldung zum ZMP-Aufbaukurs nicht zustande und eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht erhoben.
Ziel der Fortbildung zur/zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin/en ist es, Mitarbeitern/innen der Zahnarztpraxis einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, der sie befähigt, qualifizierte Funktionen nach Delegation in allen prophylaxebezogenen Bereichen durchzuführen.
→ Zunächt werden die Kenntnisse in der Entstehung und dem Verlauf von Karies und Parodontopathien aufgefrischt und weiterentwickelt.
→ Im Rahmen der klinischen Dokumentation wird die Erhebung von Mundhygienebefunden anhand von Plaque- und Entzündungsindizes, die Speicheldiagnostik und die Erstellung des PAR-Status nach Angaben vermittelt.
→ Die Ernährungslehre und -beratung sind wichtige Bestandteile der Ausbildung.
Die Lerninhalte werden von Fachspezialisten, die zu Kursbeginn genannt werden, vermittelt. Sie erklären die Patientenführung und Motivation, die Verbesserung der Rhetorik und Möglichkeiten von Angstabbau und Stressbewältigung. Im Anschluss erfolgt eine intensive Unterrichtung in Arbeitssicherheit und Systematik und in der Ab- und Berechnung prophylaktischer Leistungen.
Wenn Sie Interesse an einem ZMP-Kurs haben, nehmen Sie Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir beraten Sie gern.
Dieser Bausteinkurs wird von der Landeszahnärztekammer RLP angeboten.
Sämtliche Informationen zu dieser Weiterbildungsmaßnahme erfragen Sie bitte direkt bei der LZK.
Die Zahnärztekammern in Rheinland-Pfalz unterstützen nachdrücklich die Qualifizierung der Mitarbeiter der zahnärztlichen Praxis. Ein gut ausgebildetes und motiviertes Praxisteam ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Praxis.
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen daher ihre beratende Unterstützung bei der Inanspruchnahme folgender staatlicher Förderungsprogramme an: Die berufliche Fortbildung wird vom Staat finanziell gefördert.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt). Dieser Anspruch beläuft sich in der Regel auf zehn Tage im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei der besuchten Maßnahme muss es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung handeln. Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Folgende Einschränkungen gelten bei der Gewährung von Bildungsfreistellung:
→ Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht erst nach einem mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis.
→ Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten sind nicht zur Freistellung verpflichtet, können allerdings freistellen und die Erstattung in Anspruch nehmen.
→ Eine Freistellung kann aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen einmal verschoben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Bausteinkurse 1, 2, 3, 5 und 6 sowie der ZMP-Kurs werden regelmäßig nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung anerkannt. Für den Bausteinkurs 4 wird generell keine Genehmigung erteilt.
Der Antrag auf Erstattung eines pauschalierten Anteils des Arbeitsentgeltes, das für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlen ist, wird von der BZKR vorgefertigt und zusammen mit der Bestätigungsunterlagen an den/die Kursteilnehmer/in zur Weiterleitung an den Arbeitgeber geschickt.
Der formale Antrag auf pauschalierte Erstattung ist durch den Arbeitsgeber i. d. R. mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) einzureichen.