Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Online Praxis-/Stellenbörse der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen. Mit der Erstellung oder dem Abruf eines Eintrages erklärt sich der Nutzer*) mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
1. Die Praxis-/Stellenbörse steht den Mitgliedern der BZK Rheinhessen mit allen Funktionen zur Verfügung.
Zahnärzte, die nicht Mitglied der BZKR sind, Zahnmedizinische Fachangestellte, Auszubildende sowie Studenten der Zahnheilkunde und in Rheinhessen eine Stelle suchen, haben die Möglichkeit, ihre Suchanfragen zu veröffentlichen. Stellenangebote dürfen von Nicht-Mitgliedern der BZKR nicht geschaltet werden.
Es dürfen gleichzeitig maximal 3 Anzeigen aus einer Praxis bzw. Klinik veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung der geschalteten Anzeige besteht nicht.
2. Die Nutzung ist ein für den Nutzer kostenloses Angebot der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Praxis-/Stellenbörse nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine falschen Angaben zu machen und keine sachfremden Informationen einzustellen. Es ist dem Nutzer untersagt, Werbung und rechtsverletzende Inhalte jeder Art, insbesondere rechtsextreme, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- oder geschäftsschädigende Inhalte in Bereiche der Praxis-/Stellenbörse einzustellen. Eine gewerbliche Nutzung der Praxis-/Stellenbörse, insbesondere zu Werbezwecken, ist nicht zulässig.
Die Anzeigen sind so zu formulieren, dass das Gebot der Kollegialität nicht verletzt wird. Abwerben des Personals ist nicht gestattet. Die Anzeigen dürfen keinen anpreisenden Charakter haben. Insbesondere dürfen keine Angaben hinsichtlich des Gehaltes oder sonstigen Leistungen gemacht werden. Die Bezirkszahnärztekammer behält sich vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen oder deren Inhalte ohne vorherige Benachrichtigung des Inserierenden teilweise oder ganz zu löschen.
4. Der Nutzer trägt die alleinige presserechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm angegebenen Inhalte. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen übernimmt keine Verantwortung für von Dritten eingegebene Inhalte.
5. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen ist berechtigt, das Angebot der Praxis-/Stellenbörse ohne Vorankündigung zu ändern oder das Angebot insgesamt oder Teile davon zu beenden oder einzuschränken.
6. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen sichert zu,
→ die Nutzerdaten nur für die Durchführung der sich aus der Abwicklung der Praxis-/Stellenbörse ergebenden Aufgaben zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen,
→ die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und/oder
→ auf jede kommerzielle Nutzung der Daten zu verzichten.
7. Nach Ablauf von zwei Monaten wird jede Anzeige automatisch aus der Praxis-/Stellenbörse gelöscht. Der Inserierende kann seine Anzeige jederzeit stornieren.
8. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte der Praxis-/Stellenbörse den Erwartungen des Nutzers entsprechen und er mit den Inhalten ein bestimmtes von ihm verfolgtes Ziel erreicht. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen übernimmt keine Gewähr dafür, dass dem Nutzer die Praxis-/Stellenbörse zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere wird keine Gewähr für den Fall übernommen, dass bei Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall der Praxis-/Stellenbörse eingegebene Daten nicht abrufbar sind bzw. verloren gehen.
9. Auf diese Nutzungsbedingungen sowie auf das Verhältnis zwischen Nutzer und der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der örtliche Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Vereinbarung ist Mainz. Es gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
10. Sollte/n eine oder mehrere dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
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*) Im Folgenden wird, der besseren Lesbarkeit halber, stets die männliche Form geschlechtsübergreifend/geschlechtsneutral verwendet.
Stand: 03.11.2021