Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Ihre Kammer für Berufseinsteiger

LZK, BZK, VA, KZV, diverse Organisationen und Fachgesellschaften – zunächst ein Wirrwarr an Begriffen und Zuständigkeiten. Für die ins Berufsleben einsteigenden Kolleginnen und Kollegen ist es anfänglich schwierig, in die Materie einzutauchen und sich einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten zu verschaffen. Wir versuchen hier, diesen „Gordischen Knoten“ zu entwirren.

Für was ist die BZK Rheinhessen zuständig?

Kammeranmeldung / Mitgliederangelegenheiten / Beitragswesen auch für die LZK RLP

Notfalldienst (Einteilung und Organisation)

An-, Um-, Abmeldungen der Röntgengeräte

Qualitätsprüfung von Röntgeneinrichtungen, auch DVT

Aktualisierungskurse im Strahlenschutz

ZFA-Ausbildungswesen (Überwachung der Ausbildung, Eintragung von Ausbildungsverträgen, Berichtshefte, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Benennung von Ausbildungsberatern)

Weiterbildung ZFA im Rahmen von BBA-Z (Bausteine 1-6 und ZMP-Aufbaukurs)

Fortbildungen für Zahnärzte und Praxispersonal

GOZ-Anfragen

Benennung von Sachverständigen für privatzahnärztliche Gutachten

KONTAKT

Für was ist die LZK RLP zuständig?

Zahnärzteausweis (auch Anträge auf eHBA)

Weiterbildung zum Fachzahnarzt

Fortbildungssiegel

Diverse Fortbildungen (auch curriculare) für Zahnärzte und Praxispersonal

ZFA-Weiterbildung – Baustein 7, ZMF-Aufbaukurs und weitere Kompaktangebote

Schlichtungsstelle

Tätigkeitsschwerpunkte

Berufsrechtsfragen

Sprachfachprüfung für ausländische Zahnärzte

Praxismanagement und Qualitätsmanagement-System (Z-QMS)

Für was ist die KZV RLP zuständig?


 

Wichtig: BZK/LZK ≠ KZV

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Landeszahnärztekammer und vier regionale Bezirkszahnärztekammern (in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen und Trier). Die Aufgaben der Kammern sind genau in den jeweiligen Satzungen beschrieben (s. Hauptsatzung der LZK, Satzung der BZK Rheinhessen). Einen umfangreichen Einblick in die Kammeraufgaben liefert der hier eingestellte Artikel vom Hauptgeschäftsführer der LZK RLP, Herrn RA/SyndikusRA Felix Schütz ⇒ Was macht die Kammer eigentlich?

Die Kernaufgabe der Kammern ist die berufsständische Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Hier ist die LZK aufgrund ihres Wirkungskreises besonders gefragt. Sie nimmt aktiv und maßgeblich an der Gestaltung der berufspolitischen Landschaft in Rheinland-Pfalz teil. Gleichzeitig agiert sie in verschieden Gremien der Bundeszahnärztekammer - bis hin zur Bundesversammlung - und vertritt auf diese Weise die Interessen der rheinland-pfälzischen Zahnärzteschaft auf Bundesebene. Es ist ein großes und einzigartiges Privileg, durch die Kammerarbeit, Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Mitglieder nehmen zu können.

Die Kammern sind für die Qualitätssicherung im weiten Sinne zuständig (s. Artikel oben). An dieser Stelle möchten wir Ihnen nahe legen, sich bei der LZK nach dem freiwilligen Zahnärztlichen Qualitätsmanagement-System ZQMS zu erkundigen. ZQMS unterstützt Zahnarztpraxen dabei, Abläufe in der Praxis zu strukturieren, systematisch Standards zu erfüllen und vorgeschriebene Fristen einzuhalten.

Die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) steht ebenso im Focus der Kammerarbeit. Ein weiteres Betätigungsfeld der Kammern ist die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und des zahnärztlichen Fachpersonals. Die entsprechenden Angebote finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Auch die Patientenberatung oder - wenn es hart auf hart kommt - gar eine Schlichtung zwischen Zahnarzt und Patient gehören zu den Aufgaben der Kammern. Die Schlichtungsstelle ist übrigens bei der LZK RLP eingerichtet.

Die Aufgaben der KZV betreffen alle Fragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung. Sie organisiert und prüft die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und ist Ansprechpartner bei der Telematikinfrastruktur. Das gesamte Zulassungswesen obliegt der KZV. Die Organisation des Notfalldienstes ist von der KZV auf die Kammern übertragen. 

Eine Sonderstellung nimmt die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer RLP ein. Wichtig zu wissen ist, dass die Zahnärzte i.d.R. von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Mitglied in ihrem berufsständigen Versorgungswerk sein können. Dort wird die Alters- aber auch Grundabsicherung bei Berufsunfähigkeit gewährleistet.

Die Links zu den jeweiligen Körperschaften finden Sie hier.

Wenn Sie sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen austauschen wollen, empfehlen wir Ihnen, an Treffen der regionalen Kreisgruppen teilzunehmen. Gern können Sie sich aber auch mit Ihren Anliegen an die Kammer wenden (E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de)

Weitere Informationen

Approbationen und Berufserlaubnisse

Landesamt für Soziales-, Jugend- und Versorgung:

Approbationen und Berufserlaubnisse

Junge Zahnärzte - Informationen der BZÄK

Diese Seite der BZÄK richtet sich an Studenten, Assistenten und Praxisgründer. Informationen zu Berufsstart, Freiberuflichkeit und Praxisgründung helfen beim Weg in das Berufsleben.

Junge Zahnärzte - Informationen der BZÄK

Haftpflichtversicherung angestellter Zahnärzte

"Die Haftpflichtversicherung der angestellten Zahnärzte ist für die Beteiligten meist schwierig zu verstehen. Häufig wird ohne weitere Prüfung einfach angenommen, dass vollumfänglicher Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtpolice des Praxisinhabers besteht. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich die verschiedenen Konstellationen klar vor Augen zu führen..."

Aufsatz zum Thema „Die Haftpflichtversicherung angestellter Zahnärzte“
Autor: Rechtsanwalt Stefan Knoch (Assekuranz AG, Luxemburg)
Saarländischer Ärzteblatt Nr. 12/2012

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