Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Berufsschulen


 ⇒ Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch


 In Rheinhessen wird der Beruf ZFA in zwei Berufsschulen unterrichtet:

⇒ Berufsbildende Schule III Mainz

⇒ BBS Wirtschaft Worms

Zu internen Schulthemen bitten wir Sie, sich direkt auf den Webseiten der Schulen zu informieren.

Schultage der ZFA-Klassen BBS III Mainz online - Link


 

Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei dem Ausbilder und bei der Berufsschule

Auszubildende (bzw. bei Minderjährigen deren Eltern) sind bei Krankheit verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit (bzw. die des Kindes) dem Ausbilder umgehend zu melden und ihm innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf hierzu jedoch anderweitige Auflagen machen.

Entschuldigungen für Tage, die den Schulunterricht betreffen, müssen auch der Berufsschule fristgerecht mitgeteilt werden. Hierzu sind die Regelungen der jeweiligen Berufsschule zu beachten:

BBS Wirtschaft Worms  https://bbsw-worms.de/regeln-fehlzeiten/

BBS 3 Mainz  https://www.bbs3-mz.de/wp-content/uploads/Entschuldigung-Fehlzeiten_20230823.pdf

Entschuldigungsformular ⇒ https://www.bbs3-mz.de/wp-content/uploads/Entschuldigungsformular.pdf

Formular der BBS zur Abmeldung eines Auszubildenden

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