Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

 Wir sind auf Instagram!⇒ bzk_rheinhessen

Foto

Anerkennung ausländischer nicht-zahnärztlicher Berufsqualifikationen

Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe, zu denen die Zahnmedizinischen Fachangestellten zählen, haben sich die deutschen Zahnärztekammern darauf verständigt, eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten einzurichten.

Richten Sie bitte Ihre Anfragen und Anträge direkt an die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Logo