Cornelia Mehrwald
Tel. 06131-49085-25
E-Mail: strahlenschutz@bzkr.de
Die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz ist seit dem 01.07.2002 gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Eine Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht nicht aus, sondern sie muss spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach ihrem Staatsexamen noch keinen Aktualisierungskurs ablegten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Fachkunde durchgeführt haben.
Sollten Sie die termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen Sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung Röntgenuntersuchungen weder anordnen, noch durch- führen und natürlich auch nicht abrechnen!
Wird festgestellt, dass der 5-Jahres-Zeitraum für die Aktualisierung der Fachkunde überschritten wurde, muss die betroffene Person einen schriftlichen Antrag auf verspätete Aktualisierung an die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz) stellen.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium eine Ausnahmeregelung zur Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz getroffen: Im Zeitraum 01.03.2020-30.06.2021 ablaufende Fristen gelten ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die Kursteilnahme ungeachtet des jeweiligen Akt.-Termins bis zum 30.06.2021 erfolgt oder wenn die Kursteilnahme nach dem 30.06.2021 spätestens zum nächstmöglichen (beim Veranstalter verfügbaren) Termin erfolgt.
W I C H T I G !
Die Aktualisierungsbescheinigungen sind Dokumente, die pflichtgemäß in der Praxis archiviert werden müssen, damit diese bei einer eventuellen Kontrolle vorgezeigt werden können.
Die Fachkunde für Dentale Volumentomografie wird in Kursen, die von der zuständigen Behörde (Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung) anerkannt sind, erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs beinhaltet gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Wer die Fachkunde für die Dentale Volumentomografie erworben hat, muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Eine spezielle Aktualisierung für DVT Fachkundeinhaber ist ausdrücklich nicht erforderlich.
(Anmeldung per KBS)
Kurs. Nr. 21 786001 am 27.10.2021 von 15.00 - 21.00 Uhr
Weitere Kurse sind in diesem Jahr nicht geplant.
(Anmeldung per KBS)
Kurs. Nr. 22 786001 am 05.01.2022 von 15.00 - 21.00 Uhr
Kurs. Nr. 22 786002 am 12.01.2022 von 15.00 - 21.00 Uhr
Kurs. Nr. 22 786003 am 30.03.2022 von 15.00 - 21.00 Uhr
Kurs. Nr. 22 786004 am 06.04.2022 von 15.00 - 21.00 Uhr
Kurs. Nr. 22 786005 am 12.10.2022 von 15.00 - 21.00 Uhr
Wir gehen davon aus, dass die Kurse als Präsenzveranstaltungen im Erbacher Hof in Mainz stattfinden können, anderenfalls werden sie als Online-Seminar abgehalten (für diesen Fall muss bei der Buchung die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden).