Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf zahnmedizinische Schmerz- und Notfallbehandlung nach Asylbewerberleistungsgesetz. So lange die KZV RLP mit Landesministerien und Kostenträgern keine anderweitige Vereinbarung getroffen hat, sind Leistungen nur für akute Erkrankungen und Schmerzzustände abrechenbar.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf themenbezogene Informationsblätter der Bundeszahnärzte- kammer, der LZK RLP und der KZV RLP.
Die Bundeszahnärztekammer bietet auf Ihrer Seite neben Informationen zur Behandlung auch ein Piktigrammheft zur vereinfachten Kommunikation und ein Informationsblatt zur Zahngesundheit in 15 Sprachen an.
Das „Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis“ dient der Veranschaulichung während der Patienten- aufklärung. Die BZÄK hatte um Rückmeldungen aus dem Praxisalltag gebeten und diese in die nun aktualisierte Version eingearbeitet.
Ergänzend zum „Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis“ wurden zwei weitere Piktogrammblätter erstellt: die Patienteninformationen „Verhalten nach einem chirurgischen Eingriff“ sowie „Prophylaxe“. Das Material kann den Patienten als Erinnerung und textfreie Information mitgegeben werden. Die Seiten sind so gestaltet, dass sie vervielfältigt werden können.
Für die Aufklärung über das Verhalten nach chirurgischen Eingriffen in der Mundhöhle wurde Platz für patientenindividuelle Ergänzungen gelassen. Der Präventionsbogen skizziert präventive Maßnahmen, um die Zahn- und Mundgesundheit von (Klein-)Kindern und Erwachsenen zu fördern.
Alle Informationen finden Sie unter:
Bei der KZV Rheinland-Pfalz finden Sie in einem Frage-/Antwortkatalog wichtige Informationen zur Behandlung von Asylbegehrenden und deren Abrechnung mit der KZV: