Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts


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Pflichtmitglieder der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen sind alle Pflichtmitglieder der Landeszahn- ärztekammer Rheinland-Pfalz, die ihren Beruf im Bereich der BZK Rheinhessen ausüben. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit und unabhängig davon, ob Sie Mitglied einer anderen Landeszahnärztekammer bzw. Bezirkszahnärztekammer sind.

Die Pflichtmitgliedschaft bei der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Zahnarzt seine Berufstätigkeit im Bereich Rheinhessen aufnimmt. Sie endet mit der Einstellung dieser Tätigkeit im Kammerbereich. Bei Aufnahme der Berufstätigkeit hat der Zahnarzt dies unverzüglich der Bezirkszahnärztekammer anzuzeigen.

Wenn Sie die Aufnahme einer zahnärztlichen Tätigkeit in unserem Bereich beabsichtigen, bitten wir Sie, sich bei uns rechtzeitig anzumelden. Die Anmeldung bei der BZKR löst automatisch eine Anmeldung bei der LZK RLP aus. Sie müssen daher lediglich ein Anmeldeformular ausfüllen, um Mitglied beider Körperschaften zu werden. Das Anmeldeformular steht für Sie als Download zur Verfügung. Die kompletten Unterlagen können entweder per Post oder persönlich eingereicht werden.

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung der Kammermitgliedschaft benötigt:

  • Anmeldeformular (s. Download unten)
  • beglaubigte Approbations- und ggf. Promotionsurkunde/n oder andere Nachweise der beruflichen Qualifikationen sowie ggf. eine Kopie der Berufserlaubnis
  • Lebenslauf mit Passbild für die Personalakten

Die Beglaubigung der Urkunden kann von der BZKR vorgenommen werden. 

Alle Mitglieder der Bezirkszahnärztekammer sind beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge sowie die Art und Weise der Entrichtung werden durch die Beitragsordnung geregelt.

Wir freuen uns, Sie in Kürze als Mitglied unserer Kammer begrüssen zu dürfen. Sollten Sie fragen zu Ihrer künftigen Mitgliedschaft haben, steht Ihnen unsere Sachbearbeiterin gern zur Verfügung.



Antrag auf Zahnärzteausweis - LZK RLP



Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft

Nach Beendigung bzw. bei längerer Unterbrechung der zahnärztlichen Tätigkeit in unserem Kammerbezirk besteht die Möglichkeit, freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen. Das unten als Download eingefügte Formular ist ausgefüllt direkt an die LZK RLP zu schicken. 



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