Bei der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen besteht ein eigenes Gutachterwesen. Die von der Kammer eigens für einzele Fachbereiche bestellten Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig und unparteiisch.
Der Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens erfolgt durch den Patienten, den Zahnarzt, ein Gericht, eine Behörde oder einen Versicherer. Kostenträger ist der jeweilige Auftraggeber.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Listen der Sachverständigen und zahnärztlicher Gutachter veröffentlichen. Wird ein Gutachten benötigt, so benennt die Kammer den nach Sachlage geeigneten Sachverständigen oder Gutachter. Patienten, ihre juristischen Vertreter, Zahnärzte und Gerichte werden daher gebeten, sich bei Bedarf an die Patienteninformationsstelle bzw. an die Verwaltung zu wenden.
Bei Streitigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit von Sachverständigengutachten und deren Gebührenberechnung können der Sachverständige und der Auftraggeber die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz zur Streitschlichtung anrufen.