Hat ein Zahn einen Schaden erlitten, da ihn zum Beispiel eine Karies befallen hat oder weil aufgrund eines mechanischen Traumas, wie etwa ein Sturz oder ein Biss auf einen Kirschkern, Teile von ihm abgeplatzt sind, so müssen fehlendes Dentin und fehlender Schmelz durch ein künstliches Material ersetzt werden. Schließlich kann der Körper diesen Defekt nicht aus eigener Kraft beheben.
Bitte sprechen Sie Ihren Zahnarzt/Ihre Zahnärztin auf verschiedene Versorgungsmöglichkeiten an, wenn die Neuversorgung eines Zahnes mit einer Restauration ansteht oder eine alte Versorgung ausgetauscht werden muss. Sie haben häufig die Wahl zwischen verschiedenen Materialien und Verfahrensweisen. Gerne wird mit Ihnen ein für Sie individuell abgestimmtes Therapiekonzept geplant.
Dieses Material wurde im Zuge der sog. „Amalgamdiskussion“ in den 1980er und 1990er Jahren zunehmend unbeliebt. Das in Amalgam enthaltene Quecksilber wurde für vielerlei gesundheitliche Beschwerden verantwortlich gemacht. Bis heute ist der wissenschaftliche Nachweis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Amalgamfüllungen jedoch nicht erbracht.Tatsächlich sind Quecksilberdämpfe hoch giftig. Tatsache ist aber auch, dass bei der Amalgamfüllung bei einer professionellen und verantwortungsvollen Handhabung eine nur geringfügige Belastung auftritt. Durch die metallische Bindung nach dem Mischvorgang ist das Quecksilber im Füllmaterial fest verankert.
Amalgam gilt bis dato im Rahmen einer Standardversorgung als ein Material mit unbestreitbaren Vorzügen. Es ist kostengünstig und dauerhaft, es ermöglicht eine zügige Verarbeitung, es ist nahezu universell im Seitenzahngebiet nutzbar und es hat einen durch Silberbestandteile bakteriziden, karieshemmenden Effekt. Die Nachteile sind eindeutig in der mangelnden Ästhetik und im vergleichsweise hohen Verbrauch an Zahnmaterial im Zuge der Präparation zu finden. Von vielen Praxen wird Amalgam nicht mehr als Füllungsmaterial angeboten; nicht zuletzt, da die Nachfrage durch den Patienten in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich abgenommen hat.
Das Keramikinlay stellt unbestritten die in der Verarbeitung aufwändigste und damit kostenintensivste Form der Versorgung eines Zahnhartsubstanzdefektes dar. Zudem ist der Verbrauch an Zahnmaterial, wenn der Zahn ein Keramikinlay aufnehmen soll, relativ hoch. Auch ist die Keramik im Falle einer Beschädigung mitunter schwer oder häufig nicht mehr zu reparieren.
Große Vorzüge hat das Keramikinlay hingegen in Bezug auf seine sehr gute Ästhetik sowie wegen der langfristigen, unveränderten Formstabilität und Beibehaltung seiner Farbe.
In letzter Zeit hat die Kunststoff-Restauration im zahnärztlichen Alltag zunehmend Verwendung gefunden. Durch wissenschaftliche und industrielle Weiterentwicklung hat sich das Anwendungsspektrum längst von Frontzahnfüllungen und kleinen Seitenzahndefekten auf alle Indikationsklassen der Füllungen ausgedehnt. Durch neuartige Verfahren beim Aufbau des Werkstoffes konnten die Materaleigenschaften so weit verbessert werden, dass die Langzeitstabilität - bei sachgemäßer Verarbeitung und bei Verwendung eines geeigneten Haftsystems zur Verbindung mit der Zahnsubstanz - der von Amalgamfüllungen kaum nachsteht. Durch abrasionsfeste (abriebfeste) keramische Füllkörper halten Kunststoffrestaurationen heute lange ihre Form, auch dann, wenn große Defekte damit versorgt werden müssen Ein großer Vorteil dieser Versorgungsart liegt zudem in der minimalinvasiven Verarbeitung. So sind Zahnmediziner mit diesem Werkstoff, wie mit keinem anderen, in der Lage, vorhandene, gesunde Zahnsubstanz zu erhalten und dabei dennoch eine qualitativ hochwertige, langlebige Versorgung zu ermöglichen. Schließlich kann bei Auftreten eines Restaurationsdefektes dieser meist problemlos repariert werden, was die Verweildauer der Gesamtrestauration nochmals verlängert.
Da der Herstellungsaufwand im Vergleich zu Amalgam- oder Glasionomerfüllungen deutlich erhöht ist, kann bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Mehrkostenvereinbarung anwenden. Dies bedeutet, dass eine Zuzahlung bei der Wahl einer zahnfarbenen Kunststoffrestauration geleistet werden muss.
Sind vom Zahn größere Anteile durch Karies oder z.B. Unfall verloren gegangen, ist es mitunter nicht mehr möglich, diese durch eine Füllung oder ein Inlay zu ersetzen. Somit ist sog. „Zahnersatz“ nötig. Dieser Begriff wird allgemein verwendet, auch wenn nicht der Zahn „ersetzt“ wird, sondern nur der Anteil der natürlichen Zahnkrone. Eine Ausnahme bildet die Implantologie, bei der die Implantat-Krone auf einer künstlichen Wurzel, dem Implantat, verankert ist und damit der gesamte Zahn ersetzt wird.
Durch eine Krone wird die teilweise oder vollständige Rekonstruktion der natürlichen Zahnkrone auf der Basis unterschiedlicher Materialien ermöglicht. Zunächst erfolgt eine Präparation. Hierbei wird der noch übrige Kronenanteil, der zuvor noch häufig mit einem Aufbaumaterial versehen wurde, so vorbereitet, dass eine künstliche Krone den resultierenden Stumpf körperlich umfasst. Die sogenannte Präparationsgrenze kann bis zum Zahnfleisch oder auch darunter verlaufen. Klassischerweise werden Kronen mit dem Gussverfahren angefertigt. Diese Verfahrensweise ist heute allerdings vielfach durch die sog. CAD/CAM*-Technologie abgelöst worden. Hierbei wird zumeist, nach Abformung mit einem sehr genauen Silikon oder Polyether-Material, ein Gipsmodell hergestellt, das es dem Zahntechniker ermöglicht, die Krone im Labor anzufertigen. Alternativ erfolgt dies mit einem optischen Laser-Abtastverfahren direkt im Mund. Die virtuelle Darstellung auf dem Bildschirm durch Abtastung des Gipsstumpfes oder des Zahnstumpfes ermöglicht dann das Gestalten der Krone am Bildschirm. Ein daraus folgender Datensatz macht es möglich, dass in einem Fräszentrum das passende Werkstück physisch hergestellt werden kann. Auf der Grundlage moderner Verfahren können so metallische, metallkeramische und vollkeramische Kronen von äußerst hoher Qualität und Dauerhaftigkeit erzeugt werden. Bei aller Technologisierung ist es jedoch immer der Mensch, der als Zahntechniker*in, idealerweise in einem gut abgestimmten Zusammenspiel mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin, für die abschließende Präzision und individuelle Ästhetik unentbehrlich ist.
*Computer-Aided Design/Computer-Aided Manufactoring
Wenn Zähne eine Zahnlücke begrenzen, bietet es sich häufig an, den Zwischenraum durch ein sogenanntes Brückenglied auszufüllen. Es wird also ein Zahn ersetzt, indem auf den angrenzenden Zähnen Kronen angefertigt werden, die dann miteinander durch ein Zwischenglied verbunden werden. Das Brückenglied wird hierbei so gestaltet, als befinde sich an der Fehlstelle ein Zahn. Brücken können sich über mehrere sog. Ankerzähne erstrecken und ermöglichen in vielen Fällen einen festsitzenden Zahnersatz, wo mehrere Zähne bereits fehlen. Wie Kronen auch, können Brücken aus verschiedenen Materialien gefertigt sein.