Möchten Sie die Fragebögen zum Berichtsheft oder Anleitungen herunterladen?
Möchten Sie die Wochenberichte verfassen?
Während der dreijährigen Ausbildung muss von den Auszubildenden ein Betrieblicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden.
Das Berichtsheft kann entweder klassisch in Papierform oder Online im BLok geführt werden. Über die Form des Ausbildungsnachweises entscheidet der/die Ausbilder/in im Einvernehmen mit der/dem Auszubildenden. Die vereinbarte Form des Ausbildungsnachweises muss im Ausbildungsvertrag verankert werden und bleibt für die gesamte Dauer der Ausbildung bestehen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG haben die Ausbilder ihre Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und ihn systematisch zu kontrollieren und abzunehmen. Die/der Auszubildende hat Anspruch darauf, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.
Ohne Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises kann die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht bewilligt werden. Bei Täuschungsversuchen wird die/der Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen.
Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen behält es sich vor, den Betrieblichen Ausbildungsnachweis mit der Anmeldung zum Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung zur Einsicht anzufordern.
Der Betriebliche Ausbildungsnachweis besteht aus mehreren Dateien, die unten im Button "Anleitung & Inhalte" eingestellt sind.
Das Berichtsheft ist gemäß Anleitung anzulegen (s. Datei „Wie legen Sie Ihren Ausbildungsnachweis an“).
Für die Zulassung zur Prüfung ist neben der Bearbeitung des Aufgabenkatalogs (Datei "Aufgabenkatalog_Betrieb_Ausb_Nachweis_ab 2022") die Erstellung der wöchentlichen Tätigkeitsberichte zwingend erforderlich.
Der Ausbildungsnachweis enthält eine tabellarische Übersicht über die nach dem Ausbildungsrahmenplan notwendigen Ausbildungsinhalte. Er ist als Loseblattsammlung zu führen. Die einzelnen Ausarbeitungen / Berichte (1-2 Seiten je nach Stoffumfang) sollen, geordnet nach Themenbereichen, in einem schwarzen Ordner abgeheftet werden. Auf den Berichten ist zu vermerken, wann die/der Auszubildende sich mit dem Ausbildungsgegenstand befasst hat. Die Themen für die Ausarbeitungen können aus dem Ausbildungsrahmenplan resultieren bzw. an die Erfahrungen aus der Praxis anknüpfen. In den Aufsätzen sollte das Schulwissen mit der praktischen Erfahrung zusammengeführt werden, wobei als Schwerpunkt die Praxiserfahrung zu sehen ist.
Für den wöchentlichen Tätigkeitsbericht wird für jede Ausbildungswoche eine Kopie der unten als Muster zur Verfügung gestellten Vorlage benötigt.
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss eine Bestätigung des Ausbildenden vorgelegt werden, dass der vorgeschriebene Betriebliche Ausbildungsnachweis kontinuierlich, vollständig und ordnungsgemäß geführt wurde (s. letzte Seite in der Datei „Aufgabenkatalog_Betrieb_Ausb_Nachweis_ab 2022“).
Diese Unterlagen gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab 2022 beginnen.
Bitte folgen Sie der Anleitung:
Diese Unterlagen gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung bis Ende 2021 begonnen haben.
→ Kein Papier
→ Keine unleserliche Schrift
→ Immer und überall zugänglich
→ Größer Lernerfolg durch kontinuierliche Führung
→ Kontrolle durch den Ausbilder jederzeit möglich
→ Kosten werden von der BZK Rheinhessen übernommen
Die Option der Online-Berichtsführung stellt die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen mithilfe des Online-Portals BLok, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannt ist, zur Verfügung. Die Nutzung des Portals ist für alle Auszubildenden und Ausbilder kostenfrei.
Sollten Sie sich bei einem neuen Ausbildungsverhältnis für das Online-Berichtsheft entscheiden, so tragen Sie dies im Ausbildungsvertrag ein.
Die Nutzungsvereinbarung zwischen der BZKR und der ausbildenden Praxis ist einmalig zu schließen (Antrag s. unten) und gilt für alle nachfolgenden Ausbildungsverhältnisse mit BLok-Berichtsheftführung.
Für die neuen Auszubildenden führen wir jährlich zu Beginn des Schuljahres ein Einführungsseminar durch. Auch für die ausbildenden Praxen gibt es Angebote, sich mit dem Programm bekannt zu machen.
Für die Zulassung zur Prüfung ist neben der Erstellung der wöchentlichen Tätigkeitsberichte im BLok auch die Bearbeitung des Aufgabenkatalogs (Fragebögen) zwingend erforderlich. Die Fragebögen sind im BLok-Portal der BZKR eingestellt. Hier befinden sich diverse Anleitungen für Arbeitgeber und Auszubildende.
Für den täglichen Gebrauch nutzen Sie am besten die oben eingestellten Zugangslinks.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie bei uns an und informieren Sie sich.