In Rheinhessen wird der Beruf ZFA in zwei Berufsschulen unterrichtet:
Zu internen Schulthemen bitten wir Sie, sich direkt auf den Webseiten der Schulen zu informieren.
Auszubildende (bzw. bei Minderjährigen deren Eltern) sind bei Krankheit verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit (bzw. die des Kindes) dem Ausbilder umgehend zu melden und ihm innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf hierzu jedoch anderweitige Auflagen machen.
Entschuldigungen für Tage, die den Schulunterricht betreffen, müssen auch der Berufsschule fristgerecht mitgeteilt werden. Hierzu sind die Regelungen der jeweiligen Berufsschule zu beachten:
BBS Wirtschaft Worms ⇒ https://bbsw-worms.de/regeln-fehlzeiten/
BBS 3 Mainz ⇒ https://www.bbs3-mz.de/wp-content/uploads/Entschuldigung-Fehlzeiten_20230823.pdf
Entschuldigungsformular ⇒ https://www.bbs3-mz.de/wp-content/uploads/Entschuldigungsformular.pdf