Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe, zu denen die Zahnmedizinischen Fachangestellten zählen, haben sich die deutschen Zahnärztekammern darauf verständigt, eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten einzurichten.
Richten Sie bitte Ihre Anfragen und Anträge direkt an die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe