Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts


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Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten

2. Ausbildungsjahr

Zielsetzung:

Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Patientinnen und Patienten bei parodontologischen Behandlungen zu begleiten, bei der Behandlung zu assistieren und diese zu dokumentieren.

 

Unsere Tipps

⇒ ZFA-Academy: PSI Parodontal Screening Index

hier insbesondere
→ Durchführung
→ Messung
→ Code
→ Abrechnung

Unterrichtsthemen laut Schulbuch

Inhalt laut Rahmenlehrplan


Die Schülerinnen und Schüler machen sich über die besonderen Anforderungen an die Assistenz bei parodontalen Erkrankungen kundig.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über parodontale Strukturen, deren Erkrankungen sowie deren Nomenklatur und parodontologische Behandlungsmaßnahmen. Dabei erfassen sie den Einfluss von mangelhafter Mundhygiene, funktioneller Fehlbelastung, internistischen Erkrankungen und weiteren Faktoren auf den Zahnhalteapparat.

Die Schülerinnen und Schüler planen und koordinieren Maßnahmen einer systematischen Parodontalbehandlung (Befunderhe­bung, Diagnostik, Vorbehandlung, Evaluation, Therapie, unterstützende Parodontaltherapie).

Die Schülerinnen und Schüler unterstützen bei der patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung, Aufklärungs- und The­rapiegesprächen. Sie ordnen zielgerichtet Instrumente, Materialien und Hilfsmittel zu und assistieren bei parodontologischen Behandlungen. Dabei beachten sie aktuelle Hygienevorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen. Sie informieren, begleiten und motivieren die Patientinnen und Patienten während der Diagnostik und Therapie. Im Rahmen der Dokumentationspflicht wirken sie bei der Erstellung eines Parodontalstatus mit, zeichnen parodontologische Behandlungen auf und bereiten die Leis­tungsabrechnung mit den jeweiligen Kostenträgern vor.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Einflussnahme auf die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten. Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihre Arbeitsweise und treffen Maßnahmen zur Förderung der Compliance.

 

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