3. Ausbildungsjahr
Zielsetzung:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Patientinnen und Patienten bei einer prothetischen Behandlung zu begleiten, zu assistieren und diese zu dokumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln ihre Aufgaben bei prothetischen Behandlungen.
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich die Möglichkeiten der prothetischen Versorgung (festsitzend, herausnehmbar, kombiniert). Sie verschaffen sich einen Überblick über die prothetischen Behandlungsabläufe und die zugehörigen Instrumente sowie Materialien. Dabei berücksichtigen sie die anatomischen und physiologischen sowie psychologischen Aspekte der Indikation der prothetischen Versorgung. Sie ermitteln die Abrechnungsbestimmungen zu prothetischen Behandlungen mit den jeweiligen Kostenträgern und informieren sich über die rechtlichen Regelungen sowie die zugehörigen Formulare.
Die Schülerinnen und Schüler planen den Ablauf der verschiedenen Behandlungsschritte einer prothetischen Versorgung auf Grundlage einer Therapieplanung. Sie stellen die benötigten Instrumente sowie Materialien bereit und berücksichtigen dabei die anatomischen Gegebenheiten. Sie bereiten einen Heil- und Kostenplan ausgehend von der zahnärztlichen Therapieplanung vor (Regelversorgung, gleichartige Versorgung bei festsitzendem Zahnersatz).
Die Schülerinnen und Schüler agieren vorausschauend und situationsgerecht bei der prothetischen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Dabei assistieren sie unter Beachtung hygienischer Grundsätze. Sie unterstützen bei der prothetischen Beratung und informieren nach Anweisung die Patientinnen und Patienten über Handhabung des Zahnersatzes und demonstrieren dessen Pflege. Sie dokumentieren die Behandlungsabläufe und bereiten die Leistungsabrechnung mit den jeweiligen Kostenträgern für die unterschiedlichen prothetischen Behandlungen vor (Befundklasse 1 bis 4). Dabei nutzen sie unterschiedliche Abrechnungshilfen auch in digitaler Form. Sie stellen benötigte Formulare (Heil- und Kostenplan, Laborauftrag) unter Einhaltung gesetzlicher Regeln aus und informieren Patienten über die Genehmigungsmodalitäten der prothetischen Versorgung.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Assistenz bei prothetischen Behandlungen, auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit dem zahntechnischen Labor. Sie überprüfen und übertragen alle gewonnenen Ergebnisse auf andere prothetische Fallsituationen.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen ihre Kommunikation mit den verschiedenen Patientengruppen unter dem Aspekt der Verständlichkeit und der Beachtung individueller Besonderheiten.
Mit Bezug zu Lernfeld 11 „Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten und abrechnen“ wird vonseiten der Länder darauf hingewiesen, dass bei der inhaltlichen Vermittlung nur Mindestanforderungen zum Tragen kommen können. Daher wird bei der berufsschulischen Vermittlung unterschiedlicher Abrechnungshilfen und Festzuschusslisten eine Beschränkung auf die Befundklassen 1 bis 4 erfolgen.