Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts


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Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden

3. Ausbildungsjahr

Zielsetzung:

Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen unter Anlei­tung einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durchzuführen.

 

Unsere Tipps

⇒ ZFA-Academy: Röntgen BasiXs Teil 1

hier insbesondere
→ Entdeckung
→ Eigenschaften der Röntgenstrahlung

⇒ ZFA-Academy: Röntgen BasiXs Teil 2

hier insbesondere
→ Erzeugung von Röntgenstrahlen

⇒ ZFA-Academy: Digitales Röntgen

hier insbesondere
→ Vorteile
→ Nachteile
→ Speicherfolien

⇒ ZFA-Academy: Röntgen - Qualitätsmanagement und Strahlenschutzverordnung

hier insbesondere
→ gesetzliche Grundlagen
→ räumliche Bereiche
→ Zutritt
→ rechtfertigende Indikation
→ Maßnahmen für die Patienten
→ Konstanzprüfung
→ Dunkelkammerbeleuchtung
→ Fehleranalyse
→ Dokumentation
→ Aufbewahrungsfristen
→ Unterweisung
→ Aktualisierung

⇒ ZFA-Akademy: Röntgen - Bildentstehung und Fehler

hier insbesondere
→ Bildentstehung analog und digital
→ Fehler bei Röntgenaufnahmen
→ Frankfurter Horizontale

⇒ ZFA-Academy: Wiederholung Röntgen

Unterrichtsthemen laut Schulbuch

Inhalt laut Rahmenlehrplan


Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Möglichkeiten vertraut, zahnärztliche Diagnosen durch bildgebende Ver­fahren zu unterstützen.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufbau der Röntgenröhre, die physikalischen Grundlagen der Entste­hung von Röntgenstrahlen sowie deren Eigenschaften. Sie verschaffen sich einen Überblick über alle strahlenschutzrelevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Unter Beachtung der Einflussfaktoren auf die Bildentstehung (Röhrenspannung, Stromstärke, Belichtungszeit) planen die Schü­lerinnen und Schüler den Einsatz von Bildträgersystemen am Patienten. Dabei treffen sie Vorkehrungen für den Strahlenschutz.

Die Schülerinnen und Schüler fertigen intra- und extraorale Röntgenaufnahmen unter Anleitung und unter Beachtung der Qua­litätsstandards und der Hygienevorschriften an. Sie geben wesentliche Hinweise für das Verhalten der Patientinnen und Patien­ten, auch in einer fremden Sprache. Sie übernehmen selbstständig die Bildverarbeitung, alle Maßnahmen zur Qualitätssiche­rung und Qualitätskontrolle sowie die umweltgerechte Entsorgung von Röntgenabfällen. Im Rahmen der Dokumentationspflicht zeichnen sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf, auch mit digitalen Medien. Sie bereiten die Leistungsabrechnung mit den jeweiligen Kostenträgern vor.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren mögliche Fehlerquellen bei der Bilderstellung. Auf Grundlage ihres Wissens überprü­fen sie ihre Kommunikationstechniken im Hinblick auf eine mögliche Optimierung der Patientenbetreuung.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten alle Arbeitsschritte und sind sich eines verantwortungsvollen Umgangs mit ionisierender Strahlung bewusst, um unnötige eigene Gefährdungen sowie die der Patienten zu vermeiden.

 

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