Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Fortbildungsveranstaltungen müssen nicht zwingend von der Bezirks- bzw. Landeszahnärztekammer akkreditiert werden. Es reicht aus, wenn der Veranstalter eine Erklärung (Information über die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen) abgibt, in der er für seine Veranstaltungen die Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung einschließlich der Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK und DGZMK anerkennt.

Auf die Anerkennung der o.g. Leitsätze muss in der Ankündigung der Veranstaltung hingewiesen werden. Die jeweils für den Ort der Veranstaltung zuständige Zahnärztekammer (für Rheinland-Pfalz die Landeszahnärztekammer RLP - Fax. 06131-9613689, für Rheinhessen die BZKR - Fax. 06131-225706) ist vom Veranstalter zu informieren.

Eine Teilnehmerliste soll geführt und vom Veranstalter 10 Jahre aufbewahrt werden.

Auf der Teilnahmebescheinigung ist zu bestätigen, dass für die Veranstaltung die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung anerkannt werden und die Punktebewertung nach BZÄK und DGZMK erfolgt. Die Verwendung eines Logos/Siegels mit dem Namen BZÄK / DGZMK ist nicht gestattet.

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