Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

 Wir sind auf Instagram!⇒ bzk_rheinhessen

Hat ein Zahn einen Schaden erlitten, da ihn zum Beispiel eine Karies befallen hat oder weil aufgrund eines mechanischen Traumas, wie etwa ein Sturz oder ein Biss auf einen Kirschkern, Teile von ihm abgeplatzt sind, so müssen fehlendes Dentin und fehlender Schmelz durch ein künstliches Material ersetzt werden. Schließlich kann der Körper diesen Defekt nicht aus eigener Kraft beheben.



Gold:

Sowohl das Goldinlay, als auch die Goldhämmerfüllung  sind aufgrund einer aufwändigen Herstellungsweise, sowie des seit Jahren steigenden Goldpreises teuer, wenn auch äußerst langlebig. Sie sind nicht zahnfarben und daher häufig ästhetisch nachteilig.



Amalgam:

Dieses Material wurde im Zuge der sog. „Amalgamdiskussion“ in den 1980er und 1990er Jahren zunehmend unbeliebt. Das in Amalgam enthaltene Quecksilber wurde für vielerlei gesundheitliche Beschwerden verantwortlich gemacht.  Bis heute ist der wissenschaftliche Nachweis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Amalgamfüllungen jedoch nicht erbracht.Tatsächlich sind Quecksilberdämpfe hoch giftig. Tatsache ist aber auch, dass bei der Amalgamfüllung  bei einer professionellen und verantwortungsvollen Handhabung eine nur geringfügige Belastung auftritt. Durch die metallische Bindung nach dem Mischvorgang  ist  das Quecksilber im Füllmaterial fest verankert.

Amalgam gilt bis dato im Rahmen einer Standardversorgung als ein Material mit unbestreitbaren Vorzügen. Es ist kostengünstig und dauerhaft, es  ermöglicht  eine zügige Verarbeitung, es  ist nahezu universell im Seitenzahngebiet nutzbar  und es  hat einen durch Silberbestandteile bakteriziden, karieshemmenden Effekt. Die Nachteile sind eindeutig  in der mangelnden Ästhetik und im vergleichsweise hohen Verbrauch an Zahnmaterial im Zuge der Präparation zu finden. Von vielen Praxen wird Amalgam nicht mehr als Füllungsmaterial angeboten; nicht zuletzt, da die Nachfrage durch den Patienten in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich abgenommen hat.



Zahnfarbene Füllungsmaterialien



Glasionomerzemente:

Glasionomerzemente sind relativ leicht zu verarbeiten, jedoch nicht sehr langlebig. Sie sind für den kostengünstigen, kurz- bis mittelfristigen Versorgungsanspruch geeignet.



Keramik:

Das Keramikinlay stellt unbestritten die in der Verarbeitung  aufwändigste und damit kostenintensivste Form der Versorgung eines Zahnhartsubstanzdefektes dar. Zudem ist der Verbrauch an Zahnmaterial, wenn der Zahn ein Keramikinlay aufnehmen soll, relativ hoch. Auch  ist die Keramik im Falle einer Beschädigung mitunter schwer oder häufig nicht mehr zu reparieren.
Größe Vorzüge hat das Keramikinlay hingegen in Bezug auf seine sehr gute Ästhetik, sowie wegen der langfristigen, unveränderten Formstabilität und Beibehaltung seiner Farbe.



Kunststoff (Composite):

In letzter Zeit hat die Kunststoff-Restauration im zahnärztlichen Alltag zunehmend  Verwendung gefunden. Durch wissenschaftliche und industrielle Weiterentwicklung hat sich das Anwendungsspektrum längst von Frontzahnfüllungen und kleinen Seitenzahndefekten auf alle Indikationsklassen der Füllungen ausgedehnt.



Durch neuartige Verfahren beim Aufbau des Werkstoffes konnten die Materaleigenschaften so weit  verbessert werden, dass die Langzeitstabilität bei sachgemäßer Verarbeitung und bei Verwendung eines geeigneten Haftsystems zur Verbindung mit der Zahnsubstanz, der von Amalgamfüllungen kaum nachsteht. Durch abrasionsfeste (abriebfeste) keramische Füllkörper halten Kunststoffrestaurationen heute lange ihre Form, auch dann, wenn große Defekte damit versorgt werden müssen Ein großer Vorteil dieser Versorgungsart liegt zudem in der minimalinvasiven Verarbeitung. So  sind Zahnmediziner mit diesem Werkstoff, wie mit keinem anderen, in der Lage, vorhandene, gesunde Zahnsubstanz zu erhalten und dabei dennoch eine qualitativ hochwertige, langlebige Versorgung zu ermöglichen. Schließlich kann bei Auftreten eines Restaurationsdefektes dieser meist problemlos repariert werden, was die Verweildauer der Gesamtrestauration nochmals verlängert.
Da der Herstellungsaufwand im Vergleich zu Amalgam- oder Glasionomerfüllungen deutlich erhöht ist, kann bei Gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Mehrkostenvereinbarung anwenden. Dies bedeutet, dass eine Zuzahlung bei  der Wahl einer zahnfarbenen Kunststoffrestauration geleistet werden muss.



Bitte sprechen Sie Ihren Zahnarzt/Ihre Zahnärztin auf verschiedene Versorgungsmöglichkeiten an, wenn die Neuversorgung eines Zahnes mit einer Restauration ansteht oder eine alte Versorgung ausgetauscht werden muss.  Sie haben häufig die Wahl zwischen verschiedenen Materialien und Verfahrensweisen. Gerne wird mit Ihnen ein für Sie individuell abgestimmtes Therapiekonzept geplant.



Logo